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   OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78   

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https://dejure.org/1978,3869
OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78 (https://dejure.org/1978,3869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.1978 - 20 W 363/78 (https://dejure.org/1978,3869)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 1978 - 20 W 363/78 (https://dejure.org/1978,3869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrecht für die Verwalterwahl einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Pflicht zum Sühneversuch in der mündlicher Verhandlung bei Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft; Stimmrechtsausübung nach Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 15.01.1976 - 11 W 93/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78
    Die Vorinstanzen gehen zutreffend davon aus, daß die gesetzliche Regelung der Abstimmung nach Köpfen (§ 25 II WEG) auch für die Verwalterwahl abbedungen und - wie es die Teilungserklärung vorsieht - nach dem Wertprinzip verfahren werden kann (vgl. OLG Hamm Rpfleger 78, 182; OLGZ 75, 428; OLG Karlsruhe OLGZ 76, 145; KG Rpfleger 78, 24).

    Demgemäß fehlt es auch für eine generelle Begrenzung der Stimmenzahl an einer Rechtsgrundlage (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 76, 145) und verstößt die in der Teilungserklärung vorgeschriebene Abstimmung nach Miteigentumsanteilen nicht grundsätzlich gegen die Vorschriften der §§ 134, 138, 242 BGB (vgl. OLG Hamm OLGZ 75, 428).

    Wie auch die von der zitierten Rechtsprechung behandelten Fälle (OLG Hamm Rpfleger 78, 182: Familien-KG setzt Familien-GmbH zum Verwalter ein; OLG Karlsruhe OLGZ 76, 145: Eigentümer mit 90 % der Stimmen stimmt ohne Rechtsmißbrauch für die Zulassung einer Facharztpraxis) ergeben, kann von einem Rechtsmißbrauch des mehrwertberechtigten Miteigentümers nur dann gesprochen werden, wenn er bei einer konkreten Beschlußfassung seine Anteilsmehrheit in einer für die übrigen Miteigentümer nicht zumutbaren Weise ausnutzt.

  • OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78
    Der Beteiligte zu 14) ist aber als früherer Verwalter nicht beteiligt, da er - im Gegensatz zum gewählten Verwalter - von den angefochtenen Wohnungseingetümer-Beschlüssen nicht in seinen Rechten berührt wird, (vgl. dazu OLG Hamm OLGZ 1971, 96, 98 f.).
  • BayObLG, 16.11.1972 - BReg. 2 Z 68/72

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Hausmeister;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78
    Die Pflicht zum Sühneversuch in mündlicher Verhandlung besteht aber dann nicht, wenn er von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. KG WM 72, 711, OLG Stuttgart NJW 74, 2137) oder wenn der Gegenstand des Streits keinen Raum für ein sachgerechtes Vergleichsgespräch, läßt (BayObLG NJW 73, 152).
  • OLG Stuttgart, 05.07.1974 - 8 W 61/74

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Stellplatz; Parkplatz; Errichtung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.1978 - 20 W 363/78
    Die Pflicht zum Sühneversuch in mündlicher Verhandlung besteht aber dann nicht, wenn er von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. KG WM 72, 711, OLG Stuttgart NJW 74, 2137) oder wenn der Gegenstand des Streits keinen Raum für ein sachgerechtes Vergleichsgespräch, läßt (BayObLG NJW 73, 152).
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